Natura 2000 im Naturpark Uckermärkische Seen
Natura 2000 ist ein europaweites Netz miteinander verknüpfter Schutzgebiete. Es dient dem Erhalt der heimischen Natur- und Kulturlandschaft und soll dem Rückgang der biologischen Vielfalt entgegenwirken.
Die Zusammensetzung des Natura 2000-Netzes:
• Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiete dienen dem Schutz und Erhalt von 231 Lebensraumtypen (LRT) und mehr als 1.000 wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in Europa.
• Vogelschutzgebiete (SPA) dienen dem Schutz von 200 europäischen Vogelarten.
In der strukturreichen Landschaft des Naturparks Uckermärkische Seen mit seiner großen Zahl an selten gewordenen, artenreichen Lebensräumen gibt es 27 FFH-Gebiete und 3 Vogelschutzgebiete. Sie nehmen etwa zwei Drittel der gesamten Naturpark-Fläche ein und befinden sich innerhalb der bereits nach deutschem Recht ausgewiesenen Landschafts- und Naturschutzgebiete. 27 Lebensraumtypen und 24 Arten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, kommen in den FFH-Gebieten des Naturparks vor.
FFH-Managementplanung
Zwischen 2018 und 2021 wurden für alle FFH-Gebiete des Naturparks Uckermärkische Seen Managementpläne erstellt, in denen Schutz- und Bewirtschaftungsmaßnahmen zum Erhalt der bedrohten Arten und Lebensräume beschrieben sind. Die Erarbeitung erfolgte durch das Planungsbüro UmweltPlan Stralsund auf Grundlage des Handbuches zur Managementplanung für FFH-Gebiete im Land Brandenburg.
Ablauf der Managementplanung
1. Kartierungen
Im Frühjahr 2018 startete UmweltPlan in den FFH-Gebieten mit einer Kartierung der Lebensräume und Arten sowie einer Bestandsaufnahme ihrer aktuellen Erhaltungszustände.
2. Erstellung der Managementpläne
Auf Basis der Kartierergebnisse sowie bereits vorhandener Daten wurden Erhaltungs- und Entwicklungsziele für die einzelnen FFH-Gebiete festgelegt. In Zusammenarbeit mit Flächeneigentümern und -nutzern, Behörden, Gemeinden, Vereinen und Verbänden wurden anschließend konkrete Maßnahmen abgeleitet, die zur Erreichung der Ziele notwendig sind. Das können beispielsweise Absprachen zur Beweidung von Heideflächen, Maßnahmen zum Schutz von Altbäumen im Wald oder Vorschläge zur extensiven Grünlandnutzung sein. Diese Maßnahmen sind freiwillig. Die Ziele und Maßnahmen werden in einem Managementplan zusammengefasst, der für die kommenden Jahre die Richtung der Naturschutzarbeit vorgibt.
Die Managementpläne beinhalten:
• Gebietsbeschreibung
• Bestandserfassung und Bewertung von Arten und Lebensräumen
• Erhaltungs- und Entwicklungsziele
• Maßnahmen zur Erhaltung und zur Entwicklung der Lebensräume und Arten
• Umsetzungsmöglichkeiten
Die Erstellung der Managementpläne wurde zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen. Einsehen können Sie die fertigen Pläne über die Links in der nachfolgenden Tabelle.