Förderung einheimischer Betriebe durch Vertragsnaturschutz
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden mit Grundstückseigentümer*innen freiwillige Vereinbarungen getroffen, die den Erhalt, den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft oder bestimmter Lebensräume für Tiere und Pflanzen betreffen. Mit dem Grundstücksbesitzer wird vertraglich vereinbart, bestimmte Nutzungsformen oder Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, beispielsweise:
Ackermaßnahmen zum Schutz von Ackerwildkräutern
Anlegen von Blühstreifen auf Ackerflächen
Maßnahmen auf extensiv genutzten Dauergrünland
Mahd und Beräumung von kalkreichen Niedermooren, Feuchtwiesen und Trockenrasen
Heidepflege durch Beweidung
Kopfweidenschnitt
Im Jahr 2020 wurden 37 Verträge mit 28 Vertragspartnern abgeschlossen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier!