Förderung einheimischer Betriebe durch Vertragsnaturschutz

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden mit Grundstückseigentümer:innen oder Pächter:innen freiwillige Vereinbarungen getroffen, die den Erhalt, den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft oder bestimmter Lebensräume für Tiere und Pflanzen betreffen. 

 

Die Vereinbarung hält vertraglich fest, bestimmte Nutzungsformen oder Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, beispielsweise:

  • Ackermaßnahmen zum Schutz von Ackerwildkräutern

  • Anlegen von Blühstreifen auf Ackerflächen

  • Maßnahmen auf extensiv genutzten Dauergrünland

  • Mahd und Beräumung von kalkreichen Niedermooren, Feuchtwiesen und Trockenrasen

  • Kopfweidenschnitt

 

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