Baden, Tauch- und Wassersport
Badegewässerqualität
Die ausgewiesenen Brandenburger Badegewässer werden vom alljährlichen Start der offiziellen Badesaison am 15. Mai bis zu deren Ende am 15. September von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte durch regelmäßige Untersuchung von Wasserproben und der Hygiene der Badestrände und Badestelleneinrichtungen überwacht.
Landkreis Uckermark - Hygiene & Umweltmedizin
Webseite
Landkreis Oberhavel - Badegewässerüberwachung Fachbereich Gesundheit
Webseite
Tauchsport
Für das Tauchen im Naturpark gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg (siehe Brandenburgisches Wassergesetz in der gültigen Fassung). Dort wird der Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern geregelt. Für Gewässer in privatem Besitz gelten diese Regelungen nicht – hier obliegt die Festlegung dem Besitzer. Darüber hinaus sind die gültigen Verordnungen der möglicherweise betroffenen Naturschutzgebiete zu beachten – ggf. sind hier weitergehende Festlegungen getroffen worden.
Wir empfehlen, Kontakt zu einem Tauchsportverein im Gebiet aufzunehmen. Dort liegen Informationen zu vorhanden Tauchstellen vor.
Pegel Küstriner Bach
Der Küstriner Bach verbindet die Feldberger Seen über den Großen Küstriner See mit dem Oberpfuhl bei Lychen und gehört zu den traditionellen Wasserwanderstrecken im Norden Brandenburgs.
Leider ist seit der großen Eisschmelze das Wasser knapper und die Bäche sind folglich flacher, manchmal zu flach geworden. Dann hobeln die Kanurümpfe den Bachgrund und unbemerkt auch gleich Muscheln, Fischlaich und Libellenlarven platt. Der unter Naturschutz stehende, schnell fließende Küstriner Bach gehört zu den wertvollsten Bächen in Brandenburg.
Der Küstriner Bach ist deshalb zum Schutz der Bachfauna nur bei einem Mindestpegel von 30 Zentimetern oder darüber und generell nur stromabwährts befahrbar. Hier geht´s zum aktuellen Pegelstand.
Weitere Informationen für Wasserwanderer finden Sie in diesem Faltblatt und hier auf unserer Website.
