Unser Auftrag

Naturparke sind eine zentrale Säule des bundesweiten Schutzgebietssystems der Nationalen Naturlandschaften. Sie vereinen den Erhalt der biologischen Vielfalt mit der Stärkung und Entwicklung ländlicher Regionen und tragen zum Klimaschutz bei. Sie bieten attraktive Erholungsmöglichkeiten, fördern die Gesundheit der Bevölkerung, unterstützen nachhaltigen Tourismus und Bildung für nachhaltige Entwicklung.

 

Die Aufgaben der Nationalen Naturlandschaften sind in den Rechtsvorschriften der Schutzgebiete festgeschrieben. Sie liegen in folgenden Bereichen:

Die inhaltlichen Schwerpunkte und Zielsetzungen der Naturparke, Biosphärenreservate und des Nationalparks orientieren sich an den internationalen Management-Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, kurz: Weltnaturschutzunion).

 

Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Nationalen Naturlandschaften sind die Pflege- und Entwicklungspläne (PEP) der jeweiligen Gebiete. Die Aufstellung der PEP ist eine der Hauptaufgaben der Großschutzgebiete und Grundlage aller wesentlichen naturschutzfachlichen Entscheidungen.