Förderung einheimischer Betriebe durch Vertragsnaturschutz

Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes werden mit Grundstückseigentümer*innen freiwillige Vereinbarungen getroffen, die den Erhalt, den Schutz und die Pflege der Kulturlandschaft oder bestimmter Lebensräume für Tiere und Pflanzen betreffen. Mit dem Grundstücksbesitzer wird vertraglich vereinbart, bestimmte Nutzungsformen oder Pflegearbeiten auf dem Grundstück vorzunehmen, beispielsweise:

  • Ackermaßnahmen zum Schutz von Ackerwildkräutern

  • Anlegen von Blühstreifen auf Ackerflächen

  • Maßnahmen auf extensiv genutzten Dauergrünland

  • Mahd und Beräumung von kalkreichen Niedermooren, Feuchtwiesen und Trockenrasen

  • Heidepflege durch Beweidung

  • Kopfweidenschnitt

Im Jahr 2020 wurden 37 Verträge mit 28 Vertragspartnern abgeschlossen. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier!