Tauchsport

Für das Tauchen im Naturpark gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes Brandenburg (s. Brandenburgisches Wassergesetz  in der gültigen Fassung). Dort wird der Gemeingebrauch an öffentlichen Gewässern geregelt. Für Gewässer in privatem Besitz gelten diese Regelungen nicht – hier obliegt die Festlegung dem Besitzer. Darüber hinaus sind die gültigen Verordnungen der möglicherweise betroffenen Naturschutzgebiete zu beachten – ggf. sind hier weitergehende Festlegungen getroffen worden.

Wir empfehlen, Kontakt zu einem Tauchsportverein im Gebiet aufzunehmen. Dort liegen Informationen zu vorhanden Tauchstellen vor.